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Michael van den Bogaert

IHR SCHORNSTEINFEGERMEISTER

Gebäudeenergieberater  (HWK/TÜV)
Energie-Effizienz-Experte des Bundes (KfW)
Beratung bei der Beantragung von Fördergeldern

 


Energiecheck

Energienews


21.04.2020

KfW-Corona-Hilfe: Verbesserte Kreditbedingungen

Die KfW meldete am vergangenen Freitag verbesserte Kredit-Bedingungen für den KfW-Schnellkredit 2020, den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit.

KfW-Schnellkredit 2020

Um diesen Kredit zu erhalten, müssen Unternehmen im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 (oder ab Markteintritt, sollte Zeitraum kürzer sein) Gewinn erwirtschaftet haben. Das bedeutet, dass es ab sofort genügt, wenn im Jahr 2019 Gewinn erzielt wurde.

KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit

Ab dem 22.04.2020 gelten diese Änderungen:

  • Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. 
  • Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
  • Auf Wunsch muss statt 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung gezahlt werden. Das senkt zu Beginn die regelmäßige Belastung.



  • mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater